Regeln und Dokumente
Wichtige Dokumente für die Ausstellung:
Unser OneDrive link für Meldebogen und Einladung
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Verkaufskäfig Vordrucke
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Regeln:
Die Altersklassen in der Ausstellung
C= 1-5 Monate B= 6-9 Monate A= 10 Monate und älter
Zusatzregularien vom MCB - klick mich ich bin ein PDF link
Goldene Ausstellungsregeln und Zusatz
1. Alle Tiere müssen sauber, gepflegt, und frei von Ungeziefer sein
2. Die Tiere dürfen keine Wunden aufweisen
3. Ausstellungstiere müssen ein Mindestgewicht von 450 g haben
4. Schwangere oder säugende Tiere sind von Ausstellung und Verkauf ausgeschlossen
5. Verkaufstiere müssen ein Mindestgewicht von 300 g haben und dürfen von Mitgliedern
gegen eine Gebühr von 2,50€ verkauft werden.
Nichtmitglieder oder Züchter
die nicht ausstellen, müssen eine Grundgebühr von ca.15 Euro zahlen.
Erneuerungen bei den Verkaufstieren, neuer Verkaufszettel:
Es gibt fest zugeteilte Personen , die für den Tierverkauf verantwortlich sind.
Gebühr für 1 Meerschweinchen 2,50 Euro.
Der Mindestverkaufspreis pro Tier beträgt 25,00 Euro.
Es gibt Meldelisten (bitte von der MCB-Homepage runterladen und ausdrucken), die jeder Züchter mit seinen Verkaufstieren bei den für den Verkauf Zuständigen abgibt.
Alle Verkaufstiere eines Züchters auf 1 Liste.
Bitte auch die Stammbäume, falls vorhanden mit abgeben.
Käfignummer und Tiernummer wird von uns ausgefüllt.
Die Verkaufstiere werden am Morgen vom Züchter zusammen mit der Verkaufsaufsicht eingekäfigt, nachdem ihr Gewicht (mind. 300g) und der Gesundheitszustand kontrolliert wurde.
Tiere mit Pilz, Milben usw. werden nicht zum Verkauf zugelassen.
Die Verkaufsboxen werden von der Aufsicht zugewiesen.
Der Verkauf der Meerschweinchen wird von den eingeteilten Personen abgewickelt.
Die Einnahmen werden am Ende der Ausstellung an die Züchter abgegeben.
6. Aus Fairnessgründen sollte ein Züchter, der zeitnah ansteckende Krankheiten oder gar
ungeklärte Todesfälle im Stall hatte, mit keinem seiner Tiere an der Show teilnehmen
7. Der Tierschutzkommission ist zur Gesundheitskontrolle freier Zugang zu den Tieren zu
gewähren
8. Die Tiere werden von den Besitzern oder Personen deren Vertrauens persönlich zugetragen
9. Langhaar und Struktur – Tiere werden nach Rassen in Klassen eingeteilt und wenn es die
Anzahl der gemeldeten Tiere zulässt, auch nach Alter und Farben. Kurzhaar dagegen vorrangig
nach Farben
10. Um einen Preis zu erhalten müssen pro Klasse wenigstens 5 Tiere von mindestens 2
verschiedenen Züchtern vorhanden sein. Fallen bereits gemeldete Tiere aus, werden die
Verbleibenden trotzdem gerichtet
11. Der Richtung darf während der Tischshow beigewohnt werden. Laute Unterhaltung und
Diskussionen über die Entscheidung des Richters sind jedoch zu unterlassen
12. Jeder Aussteller hat aus Hygienegründen seine eigene Unterlage für den Richtertisch
mitzubringen
13. Mitglieder zahlen 12,50 Grundgebühr + 2,50 Euro pro Tier. Nichtmitglieder sind ebenso
willkommen, zahlen aber 17,50 Euro + 3,00 pro Tier
14. Wer am Ausstellungstag Mitglied wird und sofort seinen Beitrag bezahlt, spart die
Aufnahmegebühr, gilt sofort als Mitglied mit allen Vergünstigungen
15. Es ist verboten, in Abwesenheit des Züchters, ohne deren Erlaubnis in Transport-/oder
Verkaufsboxen zu greifen und Tiere zu entnehmen
Ausnahme: wenn Tiere sich in ihren Behältnissen streiten und deshalb ernsthafte Verletzungen
zu befürchten sind!
16. Für eine geeignete Unterbringung und Versorgung der Tiere sind die Aussteller während
der Show selbst verantwortlich.
17. die Grund- und Meldegebühr für die Tischschau ist im Voraus zu entrichten. Die Grund- und
Meldegebühr wird nicht mehr zurückerstattet.
Es können aber Ersatztiere der gleichen Rasse und der gleichen Klasse dafür mitgebracht werden.
Ummeldungen in andere Klassen bzw. andere Rassen sind nicht möglich.
Zusatz: Pokale für die Rassebesten: bis 29 gemeldete Meerschweinchen gibt es 1 Pokal,
ab 30 Meerschweinchen 2 Pokale und ab 50 Meerschweinchen gibt es 3 Pokale
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Die Altersklassen in der Ausstellung
C= 1-5 Monate B= 6-9 Monate A= 10 Monate und älter
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Goldene Ausstellungsregeln und Zusatz
1. Alle Tiere müssen sauber, gepflegt, und frei von Ungeziefer sein
2. Die Tiere dürfen keine Wunden aufweisen
3. Ausstellungstiere müssen ein Mindestgewicht von 450 g haben
4. Schwangere oder säugende Tiere sind von Ausstellung und Verkauf ausgeschlossen
5. Verkaufstiere müssen ein Mindestgewicht von 300 g haben und dürfen von Mitgliedern
gegen eine Gebühr von 2,50€ verkauft werden.
Nichtmitglieder oder Züchter
die nicht ausstellen, müssen eine Grundgebühr von ca.15 Euro zahlen.
Erneuerungen bei den Verkaufstieren, neuer Verkaufszettel:
Es gibt fest zugeteilte Personen , die für den Tierverkauf verantwortlich sind.
Gebühr für 1 Meerschweinchen 2,50 Euro.
Der Mindestverkaufspreis pro Tier beträgt 25,00 Euro.
Es gibt Meldelisten (bitte von der MCB-Homepage runterladen und ausdrucken), die jeder Züchter mit seinen Verkaufstieren bei den für den Verkauf Zuständigen abgibt.
Alle Verkaufstiere eines Züchters auf 1 Liste.
Bitte auch die Stammbäume, falls vorhanden mit abgeben.
Käfignummer und Tiernummer wird von uns ausgefüllt.
Die Verkaufstiere werden am Morgen vom Züchter zusammen mit der Verkaufsaufsicht eingekäfigt, nachdem ihr Gewicht (mind. 300g) und der Gesundheitszustand kontrolliert wurde.
Tiere mit Pilz, Milben usw. werden nicht zum Verkauf zugelassen.
Die Verkaufsboxen werden von der Aufsicht zugewiesen.
Der Verkauf der Meerschweinchen wird von den eingeteilten Personen abgewickelt.
Die Einnahmen werden am Ende der Ausstellung an die Züchter abgegeben.
6. Aus Fairnessgründen sollte ein Züchter, der zeitnah ansteckende Krankheiten oder gar
ungeklärte Todesfälle im Stall hatte, mit keinem seiner Tiere an der Show teilnehmen
7. Der Tierschutzkommission ist zur Gesundheitskontrolle freier Zugang zu den Tieren zu
gewähren
8. Die Tiere werden von den Besitzern oder Personen deren Vertrauens persönlich zugetragen
9. Langhaar und Struktur – Tiere werden nach Rassen in Klassen eingeteilt und wenn es die
Anzahl der gemeldeten Tiere zulässt, auch nach Alter und Farben. Kurzhaar dagegen vorrangig
nach Farben
10. Um einen Preis zu erhalten müssen pro Klasse wenigstens 5 Tiere von mindestens 2
verschiedenen Züchtern vorhanden sein. Fallen bereits gemeldete Tiere aus, werden die
Verbleibenden trotzdem gerichtet
11. Der Richtung darf während der Tischshow beigewohnt werden. Laute Unterhaltung und
Diskussionen über die Entscheidung des Richters sind jedoch zu unterlassen
12. Jeder Aussteller hat aus Hygienegründen seine eigene Unterlage für den Richtertisch
mitzubringen
13. Mitglieder zahlen 12,50 Grundgebühr + 2,50 Euro pro Tier. Nichtmitglieder sind ebenso
willkommen, zahlen aber 17,50 Euro + 3,00 pro Tier
14. Wer am Ausstellungstag Mitglied wird und sofort seinen Beitrag bezahlt, spart die
Aufnahmegebühr, gilt sofort als Mitglied mit allen Vergünstigungen
15. Es ist verboten, in Abwesenheit des Züchters, ohne deren Erlaubnis in Transport-/oder
Verkaufsboxen zu greifen und Tiere zu entnehmen
Ausnahme: wenn Tiere sich in ihren Behältnissen streiten und deshalb ernsthafte Verletzungen
zu befürchten sind!
16. Für eine geeignete Unterbringung und Versorgung der Tiere sind die Aussteller während
der Show selbst verantwortlich.
17. die Grund- und Meldegebühr für die Tischschau ist im Voraus zu entrichten. Die Grund- und
Meldegebühr wird nicht mehr zurückerstattet.
Es können aber Ersatztiere der gleichen Rasse und der gleichen Klasse dafür mitgebracht werden.
Ummeldungen in andere Klassen bzw. andere Rassen sind nicht möglich.
Zusatz: Pokale für die Rassebesten: bis 29 gemeldete Meerschweinchen gibt es 1 Pokal,
ab 30 Meerschweinchen 2 Pokale und ab 50 Meerschweinchen gibt es 3 Pokale