Zusatzregularien des MCB für Ausstellungen

Diese Regularien gelten ausschließlich für den MCB

Zusatzregularien, die nur für den Meerschweinchenclub-Bayern gültig sind! Bei Ausstellungen des Meerschweinchenclub-Bayern e.V. sind bei allen anerkannten Rassen und Rassen der Zusatzregularien alle bekannten Farbschläge zugelassen.

Marder

  • Farbiges Himalaya
  • Dunkle Abzeichen gewünscht
  • Aalstrich über den Rücken
  • Maske nicht scharf abgegrenzt
  • Feueraugen

Mehrfarbige

  • Harlekin
  • Magpie: Kopfzeichnung schwarz-weiß, drei Farbfelder pro Seite, gleichmäßige Verteilung
  • Otter: Zeichnung wie Tan und Fox, cremefarbene "Lohe"

California

  • In allen Rassen und Farbenschlägen zugelassen

CH Teddy

  • Keine Wirbel am Körper erlaubt, aber Krone am Kopf erlaubt
  • Farbverteilung nicht bewertet

Rassen

  • Curly Meerschweinchen

    • Halblanges, rauhes Fell mit Locken oder Wellen
    • Körper kurz und geblockt
    • Gelockter Bauch
    • Zugelassen in allen bekannten Farbschlägen
  • Lunkarya Meerschweinchen

    • Strukturlanghaarrasse mit 2 Hüftrosetten
    • Keine weitere Rosettenbildung erlaubt
    • Langes, gleichmäßiges und harsches Fell
    • Jungtiere mit lockiger und weicher Behaarung
    • Fehler wie bei Peruanern, zusätzlich leichte und schwere Fehler
  • Angora-Meerschweinchen

    • Langhaarmeerschweinchen mit mindestens 6 Rosetten/Wirbeln
    • Glatte Fellhaare, seidig
    • Rosetten/Wirbel in Linie und Symmetrie
    • Fehler wie bei Peruanern, zusätzlich leichte und schwere Fehler

Langhaar Extra

  • Tiere dürfen nicht gewickelt präsentiert werden
  • Regelung gilt ab dem 1.10.2010 auf allen MCB-Veranstaltungen

Beschlossen am 10.10.2010 durch die Standardkommission 

  • Annett Bauer
  • Eva Buchner
  • Horst Preisker

    Gültig bis auf Widerruf
 
 

Rechtlicher Hinweis

Diese Zusatzregularien sind vereinsinterne Richtlinien des Meerschweinchenclub Bayern e.V. und gelten ausschließlich für dessen Ausstellungen und Veranstaltungen. Sie ersetzen weder die offiziellen Standards anderer Zuchtverbände noch haben sie allgemeingültige rechtliche Wirkung. Änderungen oder Ergänzungen bleiben der Standardkommission des Vereins vorbehalten.