Verleihungsverordnung für Ehrenabzeichen
Der Vorstand des Meerschweinchenclub-Bayern e.V.(MCB) hat am 28.10.2019 einstimmig, nachstehende Richtlinien beschlossen.
§1 Einführung
Einführung der Ehrennadel mit und ohne Kranz als besondere eigene Vereinsauszeichnung des MCB .
§2 Verleihungsgrund
Die Ehrennadel wird aus folgenden Gründen verliehen:
1. Sie wird aus Auszeichnung für züchterische Erfolge verliehen.
2. Sie wird an Personen verliehen, die sich durch vereinsförderliche Dienste und Taten eine Ehrung erworben haben
§3 Verleihungsstufen
Die Ehrennadel wird in folgenden Stufen eingeführt und verliehen.
1. Ehrennadel in Bronze
2. Ehrennadel in Silber
3. Ehrennadel in Gold
4. Ehrennadel in Bronze mit Kranz(+)
5. Ehrennadel in Silber mit Kranz(+)
6. Ehrennadel in Gold mit Kranz(+)
Eine Erweiterung der Verleihungsstufen ist durch einen Vorstandsbeschluss möglich.
§4 Verleihung aus züchterischen Erfolgen
(1) Zweck dieser Verleihung ist, erfolgreichen Züchtern (Züchter des MCBs, die ihre Tieren auf den Tischschauen des MCB vorstellen)
für ihre oft jahrelangen Bemühungen in der Meerschweinchenzucht und dabei in unseren Ausstellungen
erworbenen Prädikaten zu würdigen.
(2) Die Ehrennadel kann nur an Mitgliedern des MCB verliehen werden.
(3) Für die Verleihung der einzelnen Stufen der Ehrennadel, ist das Erreichen der hierfür benötigten Punktzahl erforderlich.
Für die Verleihung der Ehrennadel in Bronze müssen 30 Punkte erreicht werden.
Für die Verleihung der Ehrennadel in silber müssen 60 Punkte erreicht werden.
Für die Verleihung der Ehrennadel in gold müssen 120 Punkte erreicht werden.
Für die Verleihung der Ehrennadel in Bronze mit Kranz 240 Punkte
Für die Verleihung der Ehrennadel in silber mit Kranz 480 Punkte
Für die Verleihung der Ehrennadel in gold mit Kranz 960 Punkte
(4) Punkte können nur auf den jährlichen MCB Tischschauen erworben werden.
(5) Jeder Aussteller wird automatisch durch die Teilnahme an einer MCB Tischschau in die Punkteliste aufgenommen.
(6) Auf jeder MCB Tischschau werden hierbei Punkte erworben. Die Punkte sind Prädikat abhängig und werden
von Ausstellung zu Ausstellung jeweils auf ein Punktekonto addiert.
(7) Für die Errechnung des gesamten Punktebestandes je Aussteller, ist der/die jeweilige im Amt befindliche
Ausstellungsleiter/in verantwortlich.
Einmal erworbene Punkte verfallen nicht mehr. Ausnahme: Vereinsausschluß des Mitgliedes.
(8) Die Punktewertigkeit ist Prädikat abhängig. Folgende Gliederung je erworbenes Prädikat wurde festgelegt.
Prädikat= V (Vorzüglich)= 10 Punkte
Prädikat= HV (Hervorragend)= 3 Punkte
Prädikat= SG (sehr gur)= 1 Punkt
Prädikat= G (gut)= 0,5 Punkte
(9) Eine Beantragung beim Vorstand des MCB zur Verleihung der Ehrennadel aus züchterischen Erfolgen entfällt.
Dieses geschieht automatisch durch das Erreichen der notwendigen Punktzahl.
§5 Verleihung
Die Verleihung der Ehrennadel soll grundsätzlich nur persönlich auf der Jahreshauptversammlung und auf Tischschauen erfolgen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen, ist eine Verleihung an einem anderen Ort oder Termin möglich.
Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine Besitzurkunde erstellt, die ebenfalls dem zu Ehrenden ausgehändigt wird.
Bei einer Verleihung einer Ehrennadel an eine Züchtergemeinschaft, wird ebenfalls nur eine Ehrennadel sowie auch eine Besitzurkunde übergeben.
Hierbei ist es nicht von Relevanz ob die Züchtergemeinschaft von zwei oder mehrere Personen gebildet wird.
Eine einmal erworbene Ehrennadel bleibt immer im Besitz der geehrten Person.
Die Verantwortung zur Benachrichtigung des/der zu Ehrenden, obliegt dem Vorstand oder Ausstellungsleitung im Amt.