Das Qualitätssiegel des MCB

Vertrauen und Transparenz: Das Qualitätssiegel für verantwortungsvolle Züchter*innen

Das Qualitätssiegel des MCB

Anerkennung für Fachwissen, Erfahrung und züchterisches Engagement

 

Mit dem MCB-Qualitätssiegel zeichnet der Meerschweinchenclub Bayern e.V. Züchterinnen und Züchter aus, die bestimmte vereinsinterne Voraussetzungen erfüllen und ihr Fachwissen sowie – je nach Anzahl der Sterne – langjährige Zuchterfahrung und besondere Ausstellungserfolge nachgewiesen haben.

Das Qualitätssiegel wird auf Antrag durch den Vorstand des Meerschweinchenclub Bayern e.V. vergeben.

 

MCB-Qualitätssiegel mit 1 Stern

Der erste Stern kennzeichnet Züchterinnen und Züchter, die die vereinseigene MCB-Züchterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben und seit mindestens zwei Jahren Mitglied im Meerschweinchenclub Bayern e.V. sind.

 

MCB-Qualitätssiegel mit 2 Sternen

Ein weiterer Stern kann für mindestens fünf Jahre Teilnahme an MCB-Ausstellungen mit erfolgreich bewerteten Rassemeerschweinchen vergeben werden.

Nach der Kennzeichnungsverordnung ist hierfür mindestens eine nachgewiesene Ausstellungsteilnahme mit einem HV-Prädikat pro Jahr erforderlich.

 

MCB-Qualitätssiegel mit 3 Sternen

Ein weiterer Stern kann an Züchterinnen und Züchter vergeben werden, die seit mindestens fünf Jahren Mitglied im Meerschweinchenclub Bayern e.V. sind und weiterhin erfolgreich züchten.

 

MCB-Qualitätssiegel mit 4 Sternen

Ein weiterer Stern kann für besondere Ausstellungserfolge vergeben werden.

Voraussetzung sind:

  • fünf Platzierungen unter den ersten drei Plätzen „Best of Show“ bei Veranstaltungen des MCB

oder

  • zehn Platzierungen unter den ersten drei Plätzen „Best of Show“ auf nationaler oder internationaler Ebene.

Die einzelnen Kriterien müssen nicht in einer bestimmten Reihenfolge erfüllt werden.

 

Grundvoraussetzungen

Für die Vergabe des MCB-Qualitätssiegels müssen die Grundvoraussetzungen der jeweils gültigen Kennzeichnungsverordnung erfüllt sein.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mitgliedschaft im Meerschweinchenclub Bayern e.V.
  • erfolgreich abgelegte vereinseigene MCB-Züchterprüfung
  • Erfüllung der in der Kennzeichnungsverordnung festgelegten tierschutzbezogenen Voraussetzungen

Vor der Vergabe kann der Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person die Haltungsbedingungen überprüfen.

Für die einzelnen Siegelstufen sind entsprechende Nachweise einzureichen, beispielsweise Zertifikate, Urkunden oder Bewertungskarten.

 

Beantragung

Das MCB-Qualitätssiegel muss schriftlich beim Vorstand des Meerschweinchenclub Bayern e.V. beantragt werden.

 

So funktioniert die Beantragung

  1. Die aktuelle Kennzeichnungsverordnung lesen.
  2. Das Antragsformular herunterladen und vollständig ausfüllen.
  3. Die erforderlichen Nachweise beifügen.
  4. Antrag und Nachweise an den Vorstand senden – vorzugsweise eingescannt per E-Mail an:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Nach Prüfung des Antrags entscheidet der Vorstand über die Vergabe.

Das MCB-Qualitätssiegel ist für Mitglieder kostenlos.

Für eine zusätzliche Siegelstufe ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich.

 

Gültigkeit und Aberkennung

Das MCB-Qualitätssiegel wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit vergeben.

Die Berechtigung zur Nutzung endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Meerschweinchenclub Bayern e.V.

Darüber hinaus kann die Berechtigung nach Maßgabe der Kennzeichnungsverordnung entzogen werden, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Auszeichnung nicht mehr erfüllt sind, tierschutzrelevante Verfehlungen festgestellt werden oder bei der Beantragung nachweislich falsche Angaben gemacht wurden.

Über eine Aberkennung entscheidet nach der derzeit geltenden Kennzeichnungsverordnung der Vorstand.

 

Was bedeutet das Qualitätssiegel?

Das MCB-Qualitätssiegel ist eine vereinsinterne Auszeichnung.

Es dokumentiert, dass die ausgezeichnete Züchterin oder der ausgezeichnete Züchter die jeweils erforderlichen Kriterien der MCB-Kennzeichnungsverordnung nachgewiesen hat.

Das Siegel ist kein amtliches, behördliches oder staatlich anerkanntes Prüfsiegel und ersetzt insbesondere keine behördlichen Genehmigungen, Kontrollen oder gesetzlichen Anforderungen.

Das Fehlen eines MCB-Qualitätssiegels bedeutet umgekehrt nicht, dass eine Zucht qualitativ schlecht oder nicht verantwortungsvoll geführt wird. Eine Züchterin oder ein Züchter kann beispielsweise die zeitlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllen oder das Siegel nicht beantragt haben.

Maßgeblich für die Vergabe, Nutzung und Aberkennung des MCB-Qualitätssiegels ist ausschließlich die jeweils gültige Kennzeichnungsverordnung Qualitätssiegel des Meerschweinchenclub Bayern e.V.