Das Qualitätssiegel des MCB

Vertrauen und Transparenz: Das Qualitätssiegel für verantwortungsvolle Züchter*innen

Der Meerschweinchenclub Bayern (MCB) ein Qualitätssiegel eingeführt, um Züchter*innen mit Fachwissen und Tieren in HV-Qualität von Massenvermehrern zu unterscheiden. Rassemeerschweinchenzüchter/innen des MCB e.V. haben die Möglichkeit, Qualitäts-Sterne (Q-Sterne) für ihre Zucht zu erhalten, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:

Der Antragstellende muss mindestens 2 Jahre Mitglied im Meerschweinchenclub-Bayern e.V. sein und darf bei der Tierschutzkommission oder dem Veterinäramt nicht negativ aufgefallen sein.
Die Züchterprüfung muss erfolgreich abgelegt sein.

Einmal erhaltene Sterne bleiben in der Regel bestehen, es sei denn, es gibt spezifische Regelungen gemäß der Kennzeichnungsverordnung § 7.

Die Vergabe von Sternen erfolgt nach folgenden Kriterien:

1 Stern wird vergeben, wenn die MCB e.V. Züchterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und man mindestens 2 Jahre Mitglied im MCB ist.

1 Stern wird vergeben, wenn man mit Rassemeerschweinchen, die HV bewertet wurden und mindestens 5 Jahre an MCB-Ausstellungen teilgenommen hat.

1 Stern wird vergeben, wenn man mindestens 10 Jahre beim MCB e.V. ist und weiterhin erfolgreich züchtet.

1 Stern wird vergeben, wenn man 5 Mal unter den ersten drei Plätzen für „Best of Show“ beim MCB war oder 10-mal auf Deutschland- und/oder internationaler Ebene bei den ersten drei Plätzen „Best of Show“ platziert war. Es ist keine spezifische Reihenfolge der Kriterien erforderlich.

Einmal vergebene Sterne behalten ihre Gültigkeit und werden nicht wieder entzogen. Das Q-Siegel ist zweifelsohne eine Kennzeichnung für gute Züchter/innen. Das fehlen des Siegels bei Züchter/innen in unserer Züchterliste bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass es sich um eine schlechte Zucht handelt. Möglicherweise wurde für die Zucht das Siegel einfach noch nicht beantragt oder die Mitgliedschaft besteht noch nicht lange genug.

Wir möchten alle Züchter/innen ermutigen, den Antrag für das Siegel zu stellen. Ihr habt nichts zu verlieren, auch, wenn Ihr noch nicht alle Kriterien erfüllt.

So funktioniert es:

Kennzeichnungsverordung lesen. Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und mit den jeweiligen Nachweisen an den Vorstand schicken. Vorzugsweise eingescannt als Dateianhang per Email.

Antragsformular Qualitätssiegel Download

 

Kennzeichnungsverordnung Qualitätssiegel